ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Fliesenleger Momo (nachfolgend "Auftragnehmer") und Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Fliesenverlegung, Trockenbau, Maler- und Tapezierarbeiten, Rohbau und damit verbundene Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
5. Ausführungsfristen und Liefertermine
Ausführungsfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Ausführungsfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungsdetails und Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:
- Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes
- Zugang zu Strom- und Wasseranschlüssen
- Rechtzeitige Bereitstellung der Materialien, sofern vereinbart
- Freimachen der Arbeitsflächen
7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Arbeiten frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zunächst nachzubessern.
Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten).
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Hinweis: Dies sind Beispiel-AGB. Bitte lassen Sie Ihre AGB von einem Rechtsanwalt erstellen oder prüfen. Diese Vorlage dient nur als Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Je nach Art und Umfang Ihrer Dienstleistungen können weitere oder andere Regelungen erforderlich sein.
Stand: Dezember 2024